Nutzungsbedingungen zu EasyControls

Vertragsparteien

Zwischen Helios Ventilatoren GmbH + Co. (Helios) und dem Nutzer der Angebote von Helios Ventilatoren GmbH + Co. (Kunde) wird folgender Application Service Providing-Vertrag geschlossen:

§ 1 Allgemeiner Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung des Helios Easy Controls durch Helios. Mit Helios Easy Controls erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem Server von Helios Ventilatoren GmbH + Co. gehostet wird, mittels Telekommunikation* zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt Helios das Web-Portal Helios Easy Controls zur Nutzung durch den Kunde und die von ihm berechtigten Nutzer*, bereit.

§ 2 Leistungen, Preise*

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Leistungspflichten des Helioss (Leistungsbeschreibung der Standardleistungen, Anhang A) sowie aus der kundenindividuellen Vereinbarung (Anhang B). Die dazugehörigen Preise sind in Anhang C beschrieben. Diese Anhänge sind dem Vertrag beigefügt und als solche Vertragsbestandteil.

§ 3 Nutzungsrecht

 3.1 Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf Helios Easy Controls mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit Helios Easy Controls verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an dem Helios Easy Controls, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht.

 3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Helios Easy Controls über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Helios Easy Controls oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

 3.3 Für jeden Fall, in dem Kunde die Nutzung von Helios Easy Controls durch nicht von dem Kunden benannte Nutzer oder Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von Monaten Mindestvertragsdauer in der höchsten Vergütungsstufe für einen einzelnen Nutzer an­gefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunde vorbehalten. Helios bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 3.4 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde Helios auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

 3.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung von Helios Easy Controls ohne Verschulden von Helios durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist Helios berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Helios wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 4 Datenschutz und Datensicherheit

 4.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

 4.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch Helios personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Helios von Ansprüchen Dritter frei.

 4.3 Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt (§ 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen Kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. Helios nimmt keinerlei Kontrolle der für denKunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der KundeHelios ist nur berechtigt, die Kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung von Kunde (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen. Insbesondere ist es Helios verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kunde die Kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von Kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist Helios im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten von Kunde (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber Kunde) berechtigt.

 4.4 Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkompo­nenten von Helios Easy Controls werden in einem Rechenzentrum von Dritten betrieben.

 Helios kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die der Vorziffer (Auftragsdatenverwaltung) entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen.

 4.5 Helios trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG.

Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Software­applikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten von Helios Easy Controls zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftrag­ten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von Helios mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs von Helios Easy Controls nach diesem Vertrag.

 § 5 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

 Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere

 5.1 die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, Helios die diesem entstandenen Kosten zu erstatten;

 5.2 alle von ihm für die Nutzung von Helios Easy Controls vorgesehenen Nutzer benennen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer, Helios mitzuteilen;

 5.3 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;

 5.4 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf die Server von Helios) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;

 5.5. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von Helios Easy Controls personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

 5.6 Helios Easy Controls nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Helios schädigen können;

 5.7 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Helios betrieben werden ein­zugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Helios unbefugt einzudringen;

 5.8 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;

 5.9 Helios von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Helios Easy Controls durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Helios Easy Controls verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Helios;

 5.10 die an Helios übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten *;

 5.11 vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen*;

 5.12 nach Abgabe einer Störungsmeldung die Helios die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von Helios vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;

 5.13 die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung von Helios Easy Controls in § 5.3 bis 5.8, und 5.10 sowie 5.11 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;

 5.14 bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download / Druck in PDF oder Kopieen auf Papier zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kundes mehr möglich ist*.

 § 6 Vertragswidrige Nutzung von Helios Easy Controls

 6.1 Helios ist berechtigt, bei rechtswidrigem* Verstoß durch den Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 5.6. – 5.8 genannten Pflichten den Zugang auf Helios Easy Controls und zu dessen Daten zu sperren*. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Helios sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

 6.2 Helios ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 5.6 – 5.8 die betroffenen Daten zu löschen*.

 6.3 Liegt in den Fällen des § 6.1 und § 6.2 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, so ist der Kunde zum Schadensersatz in Höhe von des Auwands verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Helios einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist; der Kunde kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt Helios vorbehalten.

 6.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 5.6 – 5.8 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat KundeHelios auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

 7.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen. Danach sind die Preise jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.

 7.2 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

 7.3 Sofern kein Lastschriftseinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

§ 8 Verzug

 8.1 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist Helios berechtigt, den Zugang auf Helios Easy Controls zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

8.2 Kommt der Kunde

  • für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder

  • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,

 in Verzug, ist Helios berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.

 8.3 Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Helios einen höheren oder Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

 8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Helios vorbehalten.

 8.5 Gerät Helios mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 9. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Helios eine von Kunde gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.

§ 9 Haftung

 9.1 Helios haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

 9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet  Helios  im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

 Im Übrigen haftet  Helios  nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr.

 Ergänzend und vorrangig ist die Haftung von Helios wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf 100 % Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß 9.1 und 9.2 Satz 1 von diesem Absatz unberührt.

 9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von  Helios  auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen * . § 9.1 und 9.2 bleiben unberührt.

9.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 10 Höhere Gewalt

10.1 Helios ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

10.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignun­gen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Helios nicht zu vertretende Umstände. [Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.]

 § 11 Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung

 11.1 Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung  durch beide Vertragsparteien,  oder der Nutzung des Angebots durch den Kunden in Kraft.  Die Mindestmietzeit von Helios Easy Controls beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.

 11.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit mit einer Frist von 2 Kalendermonaten gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate und kann dann mit einer Frist von 2 Kalendermonaten zum Ablauf des Jahres gekündigt werden.

11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.

§ 12 Schlussbestimmungen*

 12.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftli­cher Zustimmung von Helios auf Dritte übertragen. Helios ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Unternehmen der Gruppe.

12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen.

§ 13 Weitere Vertragsbestandteile

 Wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind ggf. die folgenden ergänzend geltenden Anhänge:

Anhang A: Leistungspflichten des Helioss (Beschreibung der Standardleistungen)

Anhang B: Kundenindividuelle Vereinbarungen

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